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Aktuell

Pro Natura Luzern reicht Beschwerde ein gegen Industriezone in mehrfach geschützter Landschaft

01.02.2012

Pro Natura und Pro Natura Luzern fechten den Entscheid der Grossdietwiler Gemeindeversammlung vom 12. Januar 2012 mit rechtlichen Mitteln an. Aus Sicht von Pro Natura entspricht der Entscheid der Gemeindeversammlung nicht geltendem Recht. Die Naturschutzorganisation setzt sich für eine nachhaltige, rechtlich einwandfreie Raumplanung ein - bei allem Verständnis für lokale wirtschaftliche Interessen. Eine Lösung könnte in Ersatzmassnahmen zu Gunsten der Natur bestehen. Zu Gesprächen sind Pro Natura und Pro Natura Luzern bereit, sofern die Gemeinde und die betreffende Firma dazu Hand bieten.

Download der Medienmitteilung vom 31.1.2012 (pdf, 59 KB)

55. Generalversammlung am Dienstag 3. April 2012

30.01.2012

Eichenwald (Foto: Roman Graf)

Der 55. Generalversammlung von Pro Natura Luzern geht erneut ein interessanter Vortrag voraus. Eichen gibt es in der Schweiz nicht nur in Wald und Flur, sondern auch innerhalb von Siedlungen. Roman Graf hat ein umfassendes Eicheninventar für die Stadt Luzern erstellt. Nebst den Bäumen hat Roman Graf auch die im Gebiet Eichwald/Allmend der Stadt Luzern vorkommende totholzabhängige Käferfauna untersucht. Lassen Sie sich in die Welt der Eichen und deren Bewohner entführen.

Ort: Sentisaal, Baselstrasse 21, 6003 Luzern

19:15 - 20:00 Uhr, Vortrag:

«Dicke Bäume in der Stadt - Luzerner Eichen und ihre Bewohner», Vortrag von Roman Graf, Projektleiter Fachbereich «Lebensräume» an der Schweizerischen Vogelwarte Sempach

20:30 Uhr Generalversammlung von Pro Natura Luzern

Traktanden:

  • Wahl der Stimmenzähler/-innen
  • Protokoll der GV vom 11.5.2011
  • Jahresbericht 2011
  • Jahresrechnung 2011
  • Budget 2012
  • Tätigkeitsprogramm 2012
  • Wahlen
  • Verschiedenes

Jahresrechnung 2011 und Budget 2012 liegen an der Generalversammlung auf oder können vorgängig bei der Geschäftsstelle bezogen werden. Wir bitten die Mitglieder, allfällige Anträge zuhanden der Generalversammlung bis spätestens 15. März 2012 schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.

Das Braune Langohr im Kanton Luzern

25.01.2012

Braunes Langohr (© Ruth Ehrenbold, Fledermausschutz Kanton Luzern)

Das Braune Langohr ist mit etlichen Wochenstubenquartieren im Kanton Luzern vertreten. Die typische Dachstockbewohnerin ist aber manchmal auch in Fledermaus- oder Vogelkasten anzutreffen. Am ehesten wird man ihm auch in Estrichen von Bauernhäusern oder Kapellen- und Kirchendachstöcken begegnen. Beliebt scheinen auch Jagd- oder andere Waldhütten zu sein.

Pro Natura hat das Braune Langohr (Plecotus auritus) zum Tier des Jahres 2012 gewählt. Der Flugakrobat ist in der Schweiz gefährdet, wie fast alle der rund 30 einheimischen Fledermaus-Arten. Vor allem aufgeräumte Wälder und «herausgeputzte» Landschaften machen den Fledermäusen zu schaffen. Pro Natura macht mit ihrer Wahl des «fliegenden Hasen» zum Tier des Jahres 2012 auf den schlechten Zustand der Biodiversität in der Schweiz aufmerksam.

Weitere Informationen:

Fledermausschutz Kanton Luzern (externe Seite)

Pro Natura Tier des Jahres 2012 (externe Seite)

Medienmitteilung «Biber: ungewohnte Spuren am Baldeggersee»

19.12.2011

Biberspuren (© Peter Lakerveld, Hallo Biber Mittelland)

Der Biber ist auf dem Vormarsch. Im Luzerner Seetal waren in den letzten Wochen da und dort ungewohnte, aber unverkennbare Spuren zu sehen: gefällte Bäume und abgenagte Äste, die offensichtlich ein Biber hinterlassen hat.

Das Tier hat vermutlich den Weg aus dem Kanton Aargau via Hallwilersee und Aabach in den Baldeggersee gefunden. Sein Auftauchen am Baldeggersee darf als kleine Sensation bezeichnet werden.

Nachfolgende Medienmitteilung mit ausführlicheren Informationen und Links zu Bildquellen wurde den Medien zugestellt.

Download der Medienmitteilung (pdf, 56 KB)

Ausführliche Informationen zum Thema auf der Webseite von Hallo Biber (externe Seite)

Pro Natura Luzern Newsletter 4-2011

15.12.2011

Der Newsletter 4-2011 ist erschienen. Den aktuellen Newsletter sowie die bisherigen Ausgaben finden Sie als PDF-Dateien in der Rubrik «Service» > «Newsletter».

Regelmässig informiert Pro Natura Luzern mit einem Newsletter über aktuelle Themen, Veranstaltungen oder Arbeitseinsätze. Um unseren Newsletter zu erhalten, der maximal sechsmal jährlich erscheint, können Sie sich mittels Kontaktformular anmelden.

Einsprache in Grossdietwil: Industriezone in national bedeutender Landschaft?

12.12.2011

Die Gemeinde Grossdietwil will im Gebiet Stalermatte eine rund 7'700 m2 grosse Industriezone ausscheiden. Es wäre eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone nötig. Pro Natura Luzern hat Anfang Juli 2011 aus folgenden Gründen Einsprache gegen diese Zonenplanänderung eingereicht:

Einerseits liegt das betroffene Gebiet innerhalb des Perimeters der Verordnung zum Schutz der Wässermatten an der Rot in den Gemeinden Grossdietwil, Altbüron und Pfaffnau (SRL Nr. 712b) und andererseits innerhalb eines Objekts des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (SR 451.11, BLN-Objekt Nr. 1312, Wässermatten in den Tälern der Langete, Rot und Önz). Wie ein Bundesgerichtsentscheid festhält, besteht für Kantone und Gemeinden durchaus die Pflicht zur Berücksichtigung von Bundesinventaren wie etwa dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BGE 135 II 209, S. 213).

An der Einspracheverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Ein Rückzug der Einsprache wurde vom Vorstand von Pro Natura Luzern abgelehnt, da die vorgesehene Einzonung sowohl mit der Schutzverordnung als auch mit den Schutzzielen des BLN-Objekts in Widerspruch steht. Das Tätigkeitsgebiet einer Firma hat bei solchen Entscheiden keine Relevanz. Dieser Entscheid ist gleichzeitig auch ein Entscheid für einen möglichen Weiterzug an die nächste Instanz.

In der Botschaft zuhanden der Gemeindeversammlung argumentiert die Gemeinde für die Einzonung und gegen die Einsprache von Pro Natura Luzern. Pro Natura Luzern ist der Meinung, dass der Schutz der Landschaft, insbesondere wenn es sich um eine national bedeutende Landschaft (BLN-Gebiet) handelt und wenn sie dazu noch durch eine Schutzverordnung geschützt ist, Vorrang hat vor lokalen und regionalen wirtschaftlichen Interessen. Dass sich die wirtschaftsfreundliche Dienststelle rawi auch in diesem Fall die Wirtschaft über die Interessen des Landschaftsschutzes stellt, erstaunt uns nicht.

Erstaunlich ist aber, dass die geplante Einzonung ein sogenannter «leichter» Eingriff sein soll. Eine Überbauung mit Industriebauten ist irreversibel und steht mit den Schutzzielen in Widerspruch. Auf einer Teilfläche wird damit tatsächlich die Existenz der Wässermatten in Frage gestellt. Die Produkte der betroffenen Firma als Ersatzmassnahmen für den Verlust an Landschaft zu bezeichnen, ist aber geradezu grotesk. Dass lediglich peripher gelegene und intensiv genutzte Wiesen- und Ackerflächen bebaut werden sollen, ist zudem kein stichhaltiges Argument. Zwar befinden sich in der Einzonungsfläche keine Bachläufe, Ufer- und Feldgehölze, Hecken oder Einzelbäume. Doch statt das Gebiet definitiv mit einer Bebauung unwiederbringlich zu zerstören, sollte es gemäss der Schutzziele aufgewertet werden.

Pro Natura Luzern fordert die Gemeinde und die Einwohner von Grossdietwil auf, auf eine Einzonung an diesem Standort zu verzichten. Es müssen weitere alternative Standorte geprüft werden. So ist die enge Betrachtung innerhalb der Gemeindegrenzen gemäss Bundesgerichtentscheid nicht mehr haltbar. Im Weiteren gibt es im Kanton Luzern derzeit eine Reserve von 2'000 ha über der Nachfrage bis 2030 von bereits eingezonter, aber noch unbebauter Industriezone. Die Reserven überwiegen bei Weitem den Bedarf.

Download des obenstehenden Kommentars (pdf, 30 KB)

Download der Statistik Bauzonen-Reserven Kantone (pdf, 279 KB)

Download der Medienmitteilung vom 12.12.2011 (pdf, 106 KB)

Kanton verschleppt Landschaftsschutz

12.11.2011

Wenn der Luzerner Regierungsrat den kantonalen Richtplan nun als definitiv bezeichnet, ist das nur die halbe Wahrheit. Die nun vorgenommenen Anpassungen sind nur geringfügig ausgefallen, obwohl der Bundesrat im August den Luzerner Plan mehr als deutlich gerügt hatte. Der Änderungsbedarf wäre gross, würde der Kanton seine Aufgabe ernst nehmen.

Die bereits in der Vorprüfung geforderte Betrachtung der Landschaftsentwicklung sowie die Schaffung von Schutzzonen für Landschaften, die bereits in kantonalen oder Bundesinventaren verzeichnet sind, wurden vom Kanton Luzern in die nächste Richtplanungsrunde verschleppt. Ebenso der bessere Schutz der Fruchtfolgeflächen in der Kulturlandschaft.

Auch über die Zukunft der Weilerzonen herrscht weiterhin Unklarheit. Hier hat es der Kanton verpasst, Anforderungen zu formulieren, die für solche Zonen gelten sollen. Das kann nun bei jeder Ortsplanungsrevision wieder zu Diskussionen führen. Von einer Präzisierung der Ausführungen, wie sie der Regierungsrat beschreibt, kann daher nicht ernsthaft die Rede sein.

Ich bedaure es sehr, dass die Dienststelle für Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (RAWI) ihre Arbeitsschwerpunkte einseitig auf Wirtschaftsförderung und Geoinformation legt und sie die Chancen einer nachhaltigen Raumentwicklung noch nicht erkannt hat. – Eigentlich sollte der Richtplan die Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung im Kanton Luzern legen. Doch einmal mehr kommt die Landschaft unter die Räder.

Stefan Lauber, Präsident Pro Natura Luzern

Winterpause im Ronfeld: Hide geschlossen

10.11.2011

Die Beobachtungshütte im Ronfeld in Hochdorf bleibt im Winterhalbjahr geschlossen. Wir bitten Sie um Verständnis. Der Hide ist vom 31. März bis 30. Oktober 2012 jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen von 9 bis 18 Uhr zugänglich.

Aktualisierte Obstsortenliste

19.09.2011

Apfelblüte

Die aktualisierte Obstsortenliste mit Informationen zu alten Sorten, Förderprogrammen, Eignung, Herkunft, Pflückreife, Verwendung, Robustheit und Feuerbrandanfälligkeit. Zudem sind Angaben zu den in bisherigen Projekten von Pro Natura Luzern verwendeten Sorten ersichtlich.

Die Obstsortenliste und weitere Informationen zur Hochstammförderung sind auf der Projektseite Hochstammförderung zu finden.

Pro Natura Standpunkt Energiepolitik

03.08.2011

Pro Natura ist der Überzeugung, dass die Energie in der Schweiz wirkungsvoller und weniger umweltschädlich produziert und genutzt werden muss und kann. Oberste Priorität haben Massnahmen, die dazu beitragen, dass der Energieverbrauch in der Schweiz bis 2050 um zwei Drittel sinkt.

Der letzte Standpunkt zur Energiepolitik von Pro Natura wurde 2004 verabschiedet. Seither haben sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen in der Schweiz stark verändert. Deshalb wurde der Standpunkt Energiepolitik überarbeitet und liegt jetzt in neuer Fassung vor.

Download: Standpunkt Energiepolitik (PDF, 400 KB)

Umfrage zur Zersiedelung in der Schweiz: Schweizer sehen nach wie vor Handlungsbedarf

05.02.2009

Die Zersiedelung unserer Landschaft wird weiterhin als dringendes Problem wahrgenommen. Eine repräsentative Umfrage zeigt deutlich, dass für einen Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer zu viel Land verbaut wird und dass die Siedlungsfläche auf dem heutigen Stand beschränkt werden sollte. Lesen Sie auf der Medienseite von Pro Natura mehr dazu.

Grafik zur Umfrage herunterladen ... (PDF, 19 KB)

Letzte Änderung: 30.01.2012, 16:27 h | Sitemap | Impressum | Webmaster

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Kontaktadresse

Pro Natura Luzern
Mühlemattstrasse 28
6004 Luzern
041 240 54 55 , Mo, Di und Do 13.30-17.00
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Spendenkonto von Pro Natura Luzern: PC-Konto 60-28794-7

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Zivildienst 2012

Jeweils von Anfang Juni bis Ende November können Zivildienstleistende bei Pro Natura Luzern einen Einsatz im Bereich Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten leisten. Die Planung und Koordination der Einsätze übernimmt das ökomobil. Interessenten melden sich jeweils rechtzeitig bei ökomobil, Urs Emmenegger, Tel. 041 410 51 52.

Pro Natura Luzern im Facebook

Seit kurzem ist Pro Natura Luzern auch im Facebook vertreten.

Pro Natura Luzern im Facebook

Pro Natura Luzern ...

... wurde 1957 als kantonale Sektion von Pro Natura gegründet (damals noch mit dem Namen Luzerner Naturschutzbund) und ist heute mit rund 5'000 Mitgliedern die grösste Naturschutzorganisation im Kanton Luzern. Mehr ...

Die Pro Natura Jugendgruppe Luzern ...

... bietet Kindern und Jugendlichen aus Stadt und Region Luzern ab der 2. Klasse ein abwechslungsreiches Programm im Bereich Natur und Naturschutz. Mehr ...

Beobachtungshütte Ronfeld

Die Beobachtungshütte ist im Winterhalbjahr geschlossen. Vom 31. März bis 30. Oktober 2012 ist sie jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen von 9 bis 18 Uhr zugänglich.

Wanderbroschüre

Broschüre mit 6 Wanderungen in ausgewählten Schutzgebieten. Mehr ...

Angeln am Baldeggersee

Weitere Informationen und Angelbestimmungen finden Sie hier ...