Westseite des Baldeggersees - Foto: IG Weitsicht
02.12.2021

Seerundweg in heutiger Form nicht naturschutzkonform

Die Luzerner Naturschutzverbände lehnen die Teilrevision der Schutzverordnung Hallwiler- und Baldeggersee sowie den Ausbau des Rundwegs auf der Westseite des Baldeggersees in der heute geplanten Form ab.  Um den Rundweg zu realisieren, fordern sie unter anderem Verbesserungen beim Wegverlauf sowie bei den Ersatz- und Begleitmassnahmen.

Aus Sicht von Pro Natura, BirdLife und WWF ist das Teilstück des Seerundwegs zwischen Mülihof und Nunwil in der vorliegenden Form nicht bewilligbar. Die Baugesuchsunterlagen sind veraltet oder unvollständig, eine Markierung des Wegverlaufs vor Ort fehlte, zuvor schriftlich eingereichte Stellungnahmen der Naturschutzverbände wurden offensichtlich nicht berücksichtigt und Auflagen des Kantons wurden nicht übernommen. Überdies berücksichtigt das Bauvorhaben weder störungsempfindliche Tierarten noch geltende Schutzbestimmungen.

Kein Ersatz für verlorene Naturschutzfläche

Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen sind aus Sicht der Naturschutzverbände völlig ungenügend. So geht durch den Bau des Wegs in der Naturschutzzone wertvolle Naturschutzfläche verloren. „Diese Fläche wird nicht ersetzt und das widerspricht den Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes“, betont Peter Knaus, Präsident von BirdLife Luzern. Im Rahmen der Vorgespräche haben die Verbände als Ersatzmassnahme die Erweiterung von Schutzzonen am Südende des Baldeggersees gefordert. Darauf wurde bedauerlicherweise nicht eingegangen.

Umsetzung auf Kosten der Natur

Dass der Gesuchsteller bewusst auf begleitende Massnahmen wie Signalisation, Parkierungskonzept, Besucherlenkung oder Unterhaltskonzept verzichten will, ist unverständlich. Ein Ausbau des Seerundwegs wird zu einer höheren Besucherfrequenz führen und damit die bereits heute bestehenden Probleme, etwa die Missachtung von Betretverboten oder freilaufende Hunde, weiter verschärfen. Bei einer solchen Beeinträchtigung schützenswerter Lebensräume muss der Verursacher zwingend besondere Massnahmen zu deren bestmöglichen Schutz ergreifen. Die Naturschutzverbände sehen sowohl den Gesuchsteller als auch den Kanton in der Verantwortung.

Keine Revision auf Vorrat

Zwar erfüllt die Teilrevision der Schutzverordnung auf den ersten Blick die bisherigen Forderungen der Naturschutzverbände: Es wäre nur der Bau von den explizit genannten Abschnitten des Seerundwegs in den Schutzzonen möglich. Die Teilrevision umfasst jedoch auch den Abschnitt nördlich der Badi Gelfingen, wo noch kein konkretes Bauvorhaben vorliegt. „Der Teilrichtplan Wanderwege ist lediglich behördenverbindlich. Über den Wegverlauf, die Machbarkeit und die Umweltverträglichkeit wurde noch nicht gesprochen“, erklärt Samuel Ehrenbold, stellvertretender Geschäftsführer von Pro Natura Luzern. Damit ist die Revision eine Anpassung der Schutzverordnung auf Vorrat und für die Naturschutzverbände nicht akzeptabel.

Ist dies nun das Ende des Seerundwegs? Aus Sicht der Naturschutzverbände besteht weiterhin die Chance, dass das Teilstück zwischen Mülihof und Nunwil erstellt werden kann. Hierfür müsste das Bauvorhaben allerdings überarbeitet und hinsichtlich der Naturschutzvorgaben deutlich verbessert werden.

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Samuel Ehrenbold
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