Foremoos Krienseregg - Foto: Pro Natura Luzern
19.10.2022

Hochwald Kriens: illegale Baute aus Moor entfernt

In einem seit Jahren andauernden Rechtsfall hat das Bundesgericht im Sinne des Moorschutzes entschieden. Eine unrechtmässig umgenutzte Baute im Krienser Foremoos, einem Hochmoor von nationaler Bedeutung, wurde zurückgebaut. Damit ist der Weg frei für weitere Renaturierungsmassnahmen.

Beitrag aus der Mitgliederzeitschrift Lokal 2-2022

Im Gebiet Hochwald in der Gemeinde Kriens finden sich - ausserhalb der Bauzone, innerhalb der kommunalen Schutzzone und oft in geschützten Moorflächen - zahlreiche unbewilligte Kleinbauten. Oft wurden die ehemaligen Holzunterstände und Waldhütten zu komfortablen Ferienhäuschen umgenutzt. In vielen Fällen wurden Ausbauten und Umnutzungen nicht bewilligt.

Abbruch beendet Rechtsfall

Eine solche unbewilligte Baute befand sich bis vor kurzem im Foremoos, einem Hochmoor von nationaler Bedeutung auf der Krienseregg. Im vergangenen Sommer wurde die Hütte nun vollständig zurückgebaut. Ihren Anfang nahm die Geschichte vor über 9 Jahren. Auf Grund eines wegweisenden Urteils des Bundesgerichts musste die Gemeinde Kriens verschiedene Bauten und Anlagen im Hochwald auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüfen. In der Folge lagen zahlreiche nachträgliche Baugesuche öffentlich auf. Pro Natura Luzern reichte damals etliche Einsprachen ein, 2013 unter anderem auch gegen die Hütte im Foremoos. Die Naturschutzorganisation forderte den vollständigen Rückbau und die Renaturierung der Hochmoorfläche und orientierte sich dabei nicht zuletzt an Massnahmenvorschlägen eines Aufwertungskonzepts. Es folgten jahrelange Schriftwechsel zwischen den Behörden, den Eigentümern und Pro Natura.

Ein Fall fürs Bundesgericht

Mit dem Fall mussten sich schliesslich auch das Bundesgericht beschäftigen. Dieses hob einerseits den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts auf, und hielt andererseits in mehreren Punkten Entscheidendes fest. So bestätigte es, dass später erlassene Rechtsvorschriften, die der Durchsetzung öffentlicher Interessen zum Beispiel im Natur- und Umweltschutzwie dienen, auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie erst nach dem Bau der (unbewilligten) Bauten in Kraft getreten sind. Vorliegend hielt das Gericht explizit fest, dass dies auch für die Bestimmungen zum Schutz von Mooren und Moorlandschaften gilt.

Moorschutz gestärkt

Damit müssen die Gerichte künftig die gesamte Moorschutzgesetzgebung berücksichtigen, auch wenn eine unbewilligte Baute bereits weit vor Inkrafttreten der Moorschutzbestimmungen erstellt wurde. Das Luzerner Kantonsgericht musste sich nicht erneut mit dem Fall beschäftigen, da der Eigentümer dem Rückbau zugestimmt und diesen inzwischen bereits ausgeführt hat. Mit dem Rückbau der nicht bewilligbaren Hütte im Foremoos bietet sich nun die Gelegenheit, die bereits im Aufwertungskonzept festgehaltene Renaturierung des Foremoos weiterzuführen. Pro Natura Luzern ist diesbezüglich in Kontakt mit der hierfür zuständigen kantonalen Dienststelle.

An diesem Beispiel zeigt sich eindrücklich, dass es manchmal einen langen Schnauf braucht, um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen. Pro Natura Luzern dankt an dieser Stelle auch Rechtsanwalt Peter Wicki, der uns in Rechtsfragen seit vielen Jahren kompetent berät und auch zahlreiche Fälle im Krienser Hochwald erfolgreich begleitet hat.

Samuel Ehrenbold, Stv. Geschäftsführer