Waldbrand. Quelle: Feuerwehr Meggen
25.06.2026 Umweltbildung

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe

Im Kanton Luzern gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Für die Landwirtschaft ist die Bewässerung aus Bächen und Seen eingeschränkt.

Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt auch die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter an. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur wird deshalb im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern ein absolutes Feuerverbot erlassen. Dieses tritt am Donnerstag, 25. Juni 2026, um 12.00 Uhr in Kraft. Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt im ganzen Kantonsgebiet erlaubt. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

https://lawa.lu.ch/wald/waldschutz/Waldbrandgefahr_und_geltende_Massnahmen/TrockenheitGefahrenstufe4

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