Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli
Vom 1. April bis 31. Juli gilt in den Wäldern und am Waldrand wieder die Leinenpflicht für Hunde.

Durch freilaufende Hunde sind besonders trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse, Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihr Gelege gefährdet. Zum Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit gilt darum im Kanton Luzern im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde.
In allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde übrigens ganzjährig.