Helmazurjungfer Samuel Ehrenbold
22.06.2026 Gewässer

Bundesgericht verlangt besseren Schutz der Helmazurjunger

In einem kürzliche veröffentlichten Urteil zu einer Beschwerde zum Hochwasser- und Renaturierungsprojekt Reuss hat sich das Bundesgericht auch zu einem Vorkommen der Helmazurjungfer geäussert. Es stützt dabei die Forderung der Naturschutzorganisationen, die Vorkommen der gefährdeten Libellenart durch das Projekt nicht zu gefährden, sondern besser zu schützen.

Durch die geplante, grossflächige Aufschüttung im Gebiet des Honauer Schachen würde ein wichtiger Lebensraum für die Helmazurjungfer und viele weitere Arten zerstört. Die in den Projektunterlagen vorgesehenen Ersatzmassnahmen sind aus Sicht der Naturschutzverbände ungenügend, um der Helmazurjungfer auch künftig einen Lebensraum zu bieten, da sie spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum stellt, denen man mit traditionellen Naturschutzmassnahmen nicht gerecht werden kann.

Das Bundesgericht hält fest, dass mindestens gleichwertiger Lebensraum vor Ort oder in der näheren Umgebung geschaffen und dessen Realisierung gesichert werden muss, bevor allenfalls eine teilweise Zerstörung des Lebensraums in Betracht gezogen werden kann. Ist ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich, muss das Projekt so angepasst werden, dass der Lebensraum der Helmazurjungfer vollumfänglich erhalten bleibt.

Der Kanton ist nun gefordert: Er muss im Detail aufzeigen, wie, wo und in welchem Umfang geeignete Ersatzlebensräume geschaffen werden können, die den spezifischen Ansprüchen der Helmazurjungfer genügen. Pro Natura Luzern wird die weitere Entwicklung beobachten und sich für qualitativ und quantitativ gute Lösungen einsetzen.

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