Baldeggersee: Stand-up-Paddles verboten
Der Entscheid wurde von Pro Natura und den beiden Gemeinderäten Hochdorf und Hitzkirch gemeinsam gefällt. Die Regelung ergänzt das bereits bestehende generelle Fahrverbot auf dem Baldeggersee für alle Wasserfahrzeuge, einschliesslich SUP sowie Paddel- und Ruderboote. Mit der einheitlichen Regelung wird der Schutz des Baldeggersees gestärkt, die Einschleppung der invasiven Quagga-Muschel verhindert und die Sicherheit in den stark frequentierten Badebereichen erhöht.
Die Quagga-Muschel breitet sich in Schweizer Seen aus und wird häufig über ungereinigte Wasserfahrzeuge und Schwimmgeräte eingeschleppt. Sie verdrängt einheimische Arten, verändert das ökologische Gleichgewicht und kann Leitungen verstopfen. Ist sie einmal etabliert, lässt sie sich kaum mehr entfernen.
Das Baden im Baldeggersee bleibt weiterhin ausschliesslich in den offiziellen Badeanlagen erlaubt. Dies trägt dazu bei, den Brut- und Lebensraum verschiedenster (Wasser-)Vögel zu erhalten.
Die Gemeinden Hochdorf und Hitzkirch sowie Pro Natura Luzern danken der Bevölkerung für das Verständnis und den Beitrag zum Schutz dieses einzigartigen Naturraums.
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Tobias Lusti
Fachmitarbeiter, Stv. Geschäftsführer
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